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Ausgabe |
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Montag Dienstag Donnerstag Freitag |
14.00 Uhr bis 17.00 Uhr 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr |
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Salzgitter-Tafel e.V. Söhlekamp 1 38228 Salzgitter (Bruchmachtersen) Die Abholer müssen die Bedürftigkeit durch Vorlage des Einkommensnachweises (Hartz-4-Bescheid, Rentenbescheid usw.) belegen. Die Bedürftigen bekommen von der Salzgitter-Tafel einen Ausweis, der sie berechtigt einmal wöchentlich Lebensmittel abzuholen. Um die Kosten decken zu können, erheben wir einen Betrag von |
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ein bis zwei Personen drei Personen ab vier Personen |
2,00 Euro 3,00 Euro 4,00 Euro |
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| Dieser Betrag ist bei der wöchentlichen Abholung zu entrichten. | ||||